
Erschien in Jasmin Rupp (HG), Der (Alb)traum vom Kalifat – Ursachen und Wirkung von Radikalisierung im politischen Islam, Böhlau Verlag Wien, Okt. 2016 – Reihe Internationale Sicherheit und Konfliktmanagement – Band 009
Mein zweiter Beitrag darin: Irak – Islamisierung infolge von Krieg und Besatzung (pp 189–210)
Vom toleranten Zusammenleben zum Siegeszug islamistischer Milizen
Syrien ist gemäß der Verfassung von 1973 ein säkularer Staat, der alle Religionen respektiert und die Religionsfreiheit garantiert.[1] Dies hat sich durch die Verfassungsreform von 2012 nicht geändert.[2] Die Verfassung enthält keinen Verweis auf die Scharia und macht den Islam nicht zur Staatsreligion, Präsident kann jedoch nur ein Muslim werden und die „islamische Rechtswissenschaft“ soll eine Hauptquelle der Gesetzgebung sein. Während in allen anderen Bereichen staatlichen Rechts die Religionszugehörigkeit keine Rolle spielt, gilt im Personenstandsrecht dennoch die Scharia und im Familienrecht die Gesetze der jeweiligen Religionsgruppen.[3] Trotz der noch bestehenden Widersprüche zwischen säkularer Staatsdoktrin und Rechtspraxis sind Staat und Religion weitgehend getrennt. Die islamischen Stiftungen (awqaf) wurden unter staatliche Kontrolle gestellt und ihr Besitz zum großen Teil verstaatlicht. Alle Glaubensrichtungen können jedoch ihre Religion frei ausüben.
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