Schlagwort: Islam

Irak ‒ Islamisierung in Folge von Krieg und Besatzung

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Erschien in Jasmin Rupp (HG), Der (Alb)traum vom Kalifat – Ursachen und Wirkung von Radikalisierung im politischen Islam, Böhlau Verlag Wien, Okt. 2016 – Reihe Internationale Sicherheit und Konfliktmanagement  – Band 009

Mein zweiter Beitrag darin: Syrien – Die Auflösung des letzten säkularen Staates im Nahen Osten (pp 167–188)

Islamistische Strömungen spielten im Irak jahrzehntelang nur eine untergeordnete Rolle. Die irakische Politik wurde lange von säkularen Kräften dominiert ‒ Nationalismus, Pan-Arabismus und Sozialismus.[1] Das Erstarken islamistischer Gruppen und Parteien im Irak in den letzten 12 Jahren ist eine unmittelbare Folge der Kriege gegen das Land, der Besatzungspolitik und der in dieser Zeit geschaffenen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Sie gaben den mit den USA verbündeten schiitischen islamistischen Organisationen Raum, sich Einfluss und Macht im Land zu sichern und waren Anlass für die Radikalisierung ihrer Gegner. In den dadurch entstandenen Konflikten geht es weniger um Religion als um Macht, Einfluss und wirtschaftliche Interessen. Eine fundamentalistische Auslegung des Islam liefert vielen dabei den ideologischen Überbau.[2] Wie auch in anderen Konflikten dient die Religion vor allem als Vorwand und anfeuernder Aufruf zu Einheit und Geschlossenheit.[3] Durch die Mobilisierung religiösen Eifers und das Schüren von Ressentiments gegenüber anderen Religionen und Konfessionen wird um Anhänger und Unterstützung anderer Gruppen geworben.

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Syrien – Die Auflösung des letzten säkularen Staates im Nahen Osten

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Erschien in Jasmin Rupp (HG), Der (Alb)traum vom Kalifat – Ursachen und Wirkung von Radikalisierung im politischen Islam, Böhlau Verlag Wien, Okt. 2016 – Reihe Internationale Sicherheit und Konfliktmanagement  – Band 009

Mein zweiter Beitrag darin: Irak – Islamisierung infolge von Krieg und Besatzung (pp 189–210)

Vom toleranten Zusammenleben zum Siegeszug islamistischer Milizen

Syrien ist gemäß der Verfassung von 1973 ein säkularer Staat, der alle Religionen respektiert und die Religionsfreiheit garantiert.[1] Dies hat sich durch die Verfassungsreform von 2012 nicht geändert.[2] Die Verfassung enthält keinen Verweis auf die Scharia und macht den Islam nicht zur Staatsreligion, Präsident kann jedoch nur ein Muslim werden und die „islamische Rechtswissenschaft“ soll eine Hauptquelle der Gesetzgebung sein. Während in allen anderen Bereichen staatlichen Rechts die Religionszugehörigkeit keine Rolle spielt, gilt im Personenstandsrecht dennoch die Scharia und im Familienrecht die Gesetze der jeweiligen Religionsgruppen.[3] Trotz der noch bestehenden Widersprüche zwischen säkularer Staatsdoktrin und Rechtspraxis sind Staat und Religion weitgehend getrennt. Die islamischen Stiftungen (awqaf) wurden unter staatliche Kontrolle gestellt und ihr Besitz zum großen Teil verstaatlicht. Alle Glaubensrichtungen können jedoch ihre Religion frei ausüben.

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