Mein Vortrag auf der IALANA-Tagung, „‘Wirtschaftssanktionen‘ und Globaler Süden – Rechtliche, politische und humanitäre Dimensionen von einseitigen Zwangsmaßnahmen“ am 15.11.2025 im Übersee-Museum Bremen
Im Folgenden werde ich versuchen, das, was ich in meiner Studie „Arsenal des Faustrechts: Wirtschaftsblockaden, Menschenrechte und der Widerstand des Südens“ zum Thema ausführe, zusammenzufassen.[1]
Die Auseinandersetzung um die westliche Sanktionspolitik wird schon seit Jahrzehnten geführt. Die Linien verlaufen zwischen dem politischen Westen und dem Großteil der übrigen Welt. In erster Linie geht es dabei um umfassende Wirtschaftssanktionen bzw. -blockaden, die eigenmächtig von den USA und ihren europäischen Verbündeten verhängt werden. Die Legitimität dieser unilateralen Zwangsmaßnahmen, wie sie in der UNO bezeichnet werden, wird von vielen grundsätzlich in Frage gestellt: zum einen wegen ihrer gravierenden, durchaus auch tödlichen humanitären Auswirkungen, die massive Verstöße gegen elementare Menschenrechte darstellen.
Insbesondere in den Ländern des Globalen Südens wurden sie von Anfang an auch mehrheitlich als anmaßende Einmischungen und Interventionen des Westens, d.h. der alten kolonialen und imperialistischen Mächte, gesehen und abgelehnt. Sie pochen auf die Einhaltung der in der UN-Charta verankerten Grundsätze der „souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder“ und der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates“.
In dem Maße, wie die Zahl der vom kolonialen Joch befreiten Staaten in der UNO wuchs, begannen sie eine Reihe von Resolutionen in der UN-Generalversammlung (UNGV) durchzusetzen, mit denen das Prinzip der Nichteinmischung zum Interventionsverbot weiterentwickelt und gewohnheitsrechtlich verankert wurde. Volkert Ohm hat dies im ersten Beitrag ausführlich erläutert.
Spätestens mit dem US-Embargo gegen Kuba wurde auch der Widerstand gegen eigenmächtige Zwangsmaßnahmen ein zentrales Thema. Dies schlug sich u.a. in der „Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten“ nieder, die 1974 von der UNGV verabschiedet wurde. Mit ihr wurde festgeschrieben, dass kein Staat wirtschaftliche, politische oder sonstige Maßnahmen anwenden darf, um einen anderen Staat zur Unterordnung zu nötigen oder sich sonstige Vorteile irgendwelcher Art zu verschaffen.
UN-Resolutionen gegen eigenmächtige Zwangsmaßnahmen
Mit Verweis auf diese Charta, die UN-Charta und das „Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen“ (GATT) richtete sich bereits im Dezember 1983 eine Resolution der UNGV unmittelbar gegen „Wirtschaftliche Maßnahmen als Mittel des politischen und wirtschaftlichen Zwangs gegen Entwicklungsländer“.[2] Sie verurteilte die Praxis industriell hochentwickelter Länder, ihre dominierende Stellung in der Weltwirtschaft auszunutzen, um von den schwächeren und noch wenig entwickelten Ländern eine ihnen genehme Politik zu erzwingen.
Ab 1987 wurden von der „Gruppe der 77“ und China, einem lockeren Zusammenschluss von Entwicklungsländern und China bei den Vereinten Nationen, alle zwei Jahre eine Resolution unter obigem Titel eingebracht und mit deutlicher Mehrheit angenommen. Sie forderten die internationale Gemeinschaft auch dringend zu wirksamen Maßnahmen auf, um die Anwendung einseitiger wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen zu unterbinden. [3]
Sie wurden ab 1997 weiter präzisiert und unter der Überschrift „Unilaterale ökonomische Maßnahmen als Mittel des politischen und wirtschaftlichen Zwangs gegen Entwicklungsländer“ verabschiedet. Sie wenden sich seither gegen eigenmächtige Zwangsmaßnahmen, die „von den zuständigen Organen der Vereinten Nationen nicht genehmigt wurden oder mit den in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen völkerrechtlichen Grundsätzen unvereinbar sind und gegen die wesentlichen Grundsätze des multilateralen Handelssystems verstoßen.“ [4]
Vor allem durch die mörderischen Auswirkungen des Irak-Embargos kamen die humanitären Folgen von Wirtschaftssanktionen verstärkt in den Fokus und die eklatanten Verstöße gegen Menschenrechte, die sie darstellen.
Seit 1996 wird daher von der Bewegung der Blockfreien Staaten jedes Jahr eine weitere Resolution in die UNGV eingebracht und mit großer Mehrheit verabschiedet. Unter der Überschrift „Menschenrechte und einseitige Zwangsmaßnahmen“ prangern sie schwerpunktmäßig die westliche Sanktionspraxis unter humanitären Gesichtspunkten an und betonen deren Unvereinbarkeit mit internationalem Recht und universellen Menschenrechten.[5] Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf die sozialen Menschenrechte gelegt.
Und bereits seit 1994 werden von den Blockfreien jährlich auch ähnliche Resolutionen mit gleicher Überschrift in die UN-Menschenrechtskommission bzw. ab 2007 in den UN-Menschenrechtsrat eingebracht.
Diese Resolutionen wurden in der Folge immer weiter völkerrechtlich präzisiert und erweitert. Dabei flossen die Ergebnisse der völkerrechtlichen Studien und intensiven Debatten ein, die vor allem im Globalen Süden über die Rechtmäßigkeit unilateraler Zwangsmaßnahmen geführt wurden. [6]
Mit ihren letzten Resolutionen lehnt eine große Mehrheit der UNGV wie auch im UN-Menschenrechtsrat u.a. „den extraterritorialen Charakter dieser Maßnahmen, die zudem die Souveränität der Staaten bedrohen, strikt ab“ und fordert „alle Mitgliedstaaten auf, diese Maßnahmen weder anzuerkennen noch anzuwenden sowie gegebenenfalls administrative oder legislative Maßnahmen“ dagegen zu ergreifen.
In den letzten beiden Resolutionen zu „Unilateralen wirtschaftliche Maßnahmen als Mittel der politischen und wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen gegen Entwicklungsländer von 2021 und 2023 wird in der Präambel betont, dass diese „flagrante Verstöße gegen die Grundsätze des Völkerrechts“ und „die Grundprinzipien des multilateralen Handelssystems“ darstellen.[7]
Westliche Großmächte gegen Entwicklungsländer
In den Resolutionen wird mehrfach betont, dass die Maßnahmen von „hoch entwickelten Ländern“ oder „bestimmten Mächten“, also dem Westen, verhängt werden und sich gegen Entwicklungsländer richten, die dadurch in ihrer Entwicklung oft erheblich zurückgeworfen werden. Da die Länder des Südens meist noch seit der Kolonialzeit wirtschaftlich stark auf den Export weniger Rohstoffe ausgerichtet sind und gleichzeitig abhängig vom Import von Fertigprodukten blieben, sind sie von Boykottmaßnahmen besonders gefährdet. In Venezuela oder in Simbabwe konnten die USA und die EU mit Blockaden gegen einzelne Bereiche die gesamte Wirtschaft zusammenbrechen lassen.[8] [Schon das Risiko, dadurch selbst ins Visier zu geraten, kann die eigenständige Entwicklung hemmen. Häufig richten sich Embargomaßnahmen gegen Länder, die einen vom Westen unabhängigen Weg eingeschlagen haben, wie Kuba oder Venezuela, oder mit Landreformen die durch kolonialen Landraub geschaffenen Besitzverhältnisse antasten, wie Simbabwe.[9] Daher wird der Widerstand gegen Wirtschaftssanktionen von vielen im Süden auch als Kampf für vollständige Dekolonialisierung gesehen.]
Wirtschaftsblocken können zudem auch die Nachbarländer und die gesamte Region erheblich schädigen. Und schließlich sind sie oft das Vorspiel zu militärischen Interventionen und Kriegen, wie z.B. gegen den Irak, Jugoslawien und Libyen und vielleicht bald im Fall von Venezuela.
Ökonomischer Zwang oder „freie Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen“
Die bisher letzte Resolution mit dem Titel „Menschenrechte und unilaterale Zwangsmaßnahmen“ wurde im Dez. 2024 von der Generalversammlung verabschiedet.[10] Die Liste der angeprangerten Rechtsverstöße und schädlichen Auswirkungen ist mittlerweile auf 34 Punkte angewachsen. Eigenmächtige Zwangsmaßnahmen werden nun z.B. auch als „größtes Hindernis“ für die Verwirklichung des „Rechts auf Entwicklung und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verurteilt.
Sie wurde erneut mit einer deutlichen Mehrheit von 127 zu 55 Stimmen angenommen, d.h. mehr als zwei Drittel votierten dafür. Dem Nein der NATO- und EU-Staaten und ihren engsten Verbündeten – Australien, Israel, Japan, Neuseeland, Schweiz und Südkorea – schlossen sich aus dem Süden nur wenige vom Westen völlig abhängig Kleinstaaten an.
Die USA und die EU sehen durch das klare Votum dieser beeindruckenden Mehrheit gegen eigenmächtige Zwangsmaßnahmen „das souveräne Recht der Staaten in Frage gestellt, ihre Wirtschaftsbeziehungen frei zu gestalten“.[11] Den Vorwurf, sie würden mit den von ihnen verhängten Restriktionen einen völkerrechtswidrigen, unter das Interventionsverbot fallenden Zwang ausüben weisen sie zurück. Schließlich stehe es jedem Land frei, zu entscheiden, mit wem es wie viel Handel treiben möchte.
Diese plumpe Argumentation halten jedoch auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD) für nicht haltbar. Sie stellten fest, dass unilaterale Zwangsmaßnahmen als „extreme Formen der Druckausübung“ gelten und unter das Interventionsverbot fallen, sobald sie „die Schwelle der Erheblichkeit überschreiten, indem sie vitale Staatsinteressen berühren und den sanktionierten Staat in der Ausübung seiner Souveränität spürbar behindern.“[12]
Dies steht bei den westlichen Wirtschaftsblockaden sicherlich außer Frage. Zurecht wertet die Mehrheit der UN-Mitglieder sie als Mittel zur Aufrechterhaltung westlicher Dominanz und als potentielle Bedrohung der eigenen Souveränität. Sie betrachtet die Ächtung und Überwindung der erpresserischen Praktiken als essentiell für die Durchsetzung einer multilateralen Ordnung gleichberechtigter Staaten.
[Angesichts der unbestreitbaren, gravierenden humanitären Folgen, sowie auch aufgrund ihres mangelnden Erfolges, werden Wirtschaftssanktion auch im Westen zunehmend problematisiert. Ihre Legitimität wird aber auch von Kritikern selten grundsätzlich in Frage gestellt. Ihre Überlegungen drehen sich vielmehr darum, wie man sie verfeinern und effektivieren kann, um ökonomischen Zwang weiterhin als außenpolitisches Instrument einsetzen zu können.[13] Hier scheint oft noch europäisches Überlegenheitsdenken fortzuwirken, das westliche Gesellschaftsformen, Werte etc. als Maß aller Dinge sieht. In den Debatten stehen meist völlig legitime Bestrebungen im Vordergrund, wie den Stopp schwerer Menschenrechtsverletzungen. Doch wird dabei zu wenig berücksichtigt, dass die Staaten, die Zwangsmaßnahmen verhängen, dies i.d.R. hauptsächlich aus Eigeninteresse tun. Entsprechend selektiv und willkürlich werden sie angewandt, in Ausübung reiner Machtpolitik. Deren Regierungen oder Behörden sind dabei Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. Wirksame eigenmächtige ökonomische Restriktionen können nur wirtschaftliche mächtige Staaten und Bündnisse verhängen. Sie werden auch fast nur von der USA und der EU angewandt, die sich gleichzeitig völlig sicher sein können, selbst bei schwersten Verbrechen, wie den Kriegen gegen Irak oder Libyen, unbehelligt zu bleiben. Diese krasse Asymmetrie und die damit einhergehenden Willkür und doppelten Standards sind ebenfalls zentrale Gründe für die prinzipielle Ablehnung.]
Widerstand des Südens
Die Resolutionen der UNGV sind nicht bindend, ihre Stärke liegt vielmehr in ihren überzeugenden Argumenten und den gemeinsamen, von einer großen Mehrheit getragenen Forderungen, die solidarische Handlungen und multilaterale Gegenmaßnahmen fördern. Viele Länder helfen schon seit langem, Wirtschaftsblockaden zu umgehen, in den letzten Jahren zunehmend offensiver.
So konnte der Iran seine wirtschaftlichen und politischen Beziehungen in letzter Zeit stark ausbauen, neben Russland auch mit den meisten asiatischen Staaten. China ist mittlerweile der größte Handelspartner, aber auch Indien und andere östliche Nachbarn haben begonnen, den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der islamischen Republik wieder auszuweiten.
Zudem baut der Iran in Kooperation mit Russland, China, China und seinen direkten Nachbarn große Transportkorridore über sein Territorium aus ‒ zusätzlich zu denen in Ost-West-Richtung im Rahmen der Neue Seidenstraße auch quer dazu, in Nord-Süd-Richtung mit dem Ziel vom Westen unabhängige Alternativen zu schaffen. Auf diese Weise integriert sich die Islamische Republik immer stärker in die Region. Mit der Vollmitgliedschaft in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO) konnte sie diese Integration institutionalisieren. Und schließlich wird die iranische Position gegenüber dem Westen natürlich auch durch die Aufnahme in die BRICS entscheidend gestärkt.
Noch stärker zeigt sich die mehrheitliche Ablehnung eigenmächtiger Wirtschaftsblockaden beim Wirtschaftskrieg gegen Russland, auch wenn sie sowohl völkerrechtlich als auch wirtschaftlich anderes gewertet werden müssen, als die gegen Kuba, Iran etc.. Bekanntlich blieben die NATO-Staaten mit ihren umfangreichen Embargomaßnahmen gegen Russland ziemlich isoliert. Nur fünf Staaten außerhalb der NATO und der EU beteiligen sich mehr oder weniger aktiv. Obwohl sie den russischen Einmarsch in die Ukraine meist ebenfalls als Völkerrechtsverstoß werten, führten die übrigen Staaten ihre Zusammenarbeit mit Russland nicht nur fort, sondern haben sie sogar noch intensiviert.
Nicht nur China kauft seither russisches Öl und Gas in Rekordmengen, sondern auch zahlreiche andere Länder. Indiens Rohöl-Importe aus Russland z.B. wuchsen von 4 Millionen Tonnen auf über 87 Millionen Tonnen letztes Jahr. Rohstoffexporte wurden generell weitgehend nach Asien umgeleitet während die Golfstaaten bei der Einrichtung neuer Finanzkanäle helfen. China, Indien, die kaukasischen Staaten und die Türkei füllen beim Import die Lücken, die die EU hinterlässt. Selbst Hightech-Waren und für die Rüstung relevante Güter gelangen über Drittländer nach Russland.
Entwicklung einer multipolaren Ordnung
Dahinter stehen selbstverständlich auch eigene Interessen dieser Länder. Wie aber zum Beispiel das stark gewachsene Interesse an einer BRICS-Mitgliedschaft nahelegt, dürfte auch die prinzipielle Ablehnung von Wirtschaftssanktionen und das Interesse an einer gemeinsamen Gegenwehr durch größere Unabhängigkeit vom Westen, eine gewichtige Rolle spielen.
Das BRICS-Bündnis vereint zwar recht unterschiedlich verfasste Staaten, die nicht direkt kompatibel erscheinen und teils sogar im offenen Konflikt zueinanderstehen. Es verspricht aber Alternativen zu den von Westen dominierten Strukturen zu schaffen und für ein stärkeres Gewicht des geltenden internationalen Rechts gegenüber der vom Westen definierten „regelbasierten Ordnung“. Das Bündnis steht für Nichteinmischung und Kooperation zwischen Staaten, ungeachtet ideologischer Unterschiede und politischer Differenzen. Nach seiner Erweiterung zu BRICS+ umfasst es bereits mehr als 40 Prozent der Weltbevölkerung.
Die ausufernden westlichen Finanzblockaden, gar verbunden mit den Einfrieren von Guthaben der angegriffenen Länder und dem Ausschluss aus dem internationalen Finanzkommunikationsnetzwerk SWIFT, befeuern natürlich das Streben nach mehr wirtschaftlicher und finanzieller Unabhängigkeit von den USA und der EU. Daher arbeiten viele Länder mit Nachdruck daran, sich vom US-Dollar und vom US-dominierten Finanzsystem sukzessive abzukoppeln – naheliegender Weise gemeinsam mit China, Russland und dem Iran.
[So hat die Gemeinschaft südostasiatischer Staaten („ASEAN“) im März 2023 beschlossen, ein „Lokalwährungs-Transaktions-System“ zu schaffen, das es den zehn ASEAN-Ländern ermöglichen wird, Handelsgeschäfte untereinander direkt in den eigenen Währungen abzuwickeln. [14]]
China baut den Yuan, bzw. den Renminbi seit langem zu einer Leitwährung aus.[15] Die Zahl der Staaten, die den Dollar im Handel soweit wie möglich durch die chinesische Währung ersetzen, wächst stetig, neben Russland und Brasilien beteiligen sich z.B. auch Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie zahlreiche afrikanische Staaten.
[Noch wird der weltweite Handel überwiegend in Dollar abgewickelt, der Anteil des Renminbi an der globalen Handelsfinanzierung hat sich aber den Daten von SWIFT zufolge in den letzten drei Jahren auf 7,6 Prozent im September 2025 vervierfacht und ist nun nach dem US-Dollar die am zweithäufigsten verwendete Währung in der Handelsfinanzierung. Waren Jahren grenzüberschreitende Zahlungen in der chinesischen Währung vor 10 Jahren noch verschwindend gering, so stieg das Transaktionsvolumen nun auf umgerechnet über 7 Billionen US-Dollar im Jahr.[16]
Der US-Dollar hat noch mit Abstand den größten Anteil am Welthandel und an den Devisenreserven. Doch wird seine Dominanz zunehmend in Frage gestellt. Lag der Anteil des US-Dollars an Devisenreserven 1977 noch bei satten 85 Prozent, 2001 bei 73 Prozent und 2015 noch bei 66 Prozent, so betrug er im zweiten Quartal 2025 nur noch rund 56 Prozent.[17] Auch in US-amerikanischen Finanzkreisen wird mittlerweile offen von einer De-Dollarisierung gesprochen.[18]]
Viele Staaten und Bündnisse arbeiten auch an Alternativen zum US-kontrollierten Finanzsystem und zu SWIFT. Recht leistungsfähig ist bereits Chinas „Grenzüberschreitendes Interbankenzahlungssystem“ (Cross-Border Interbank Payment System, CIPS). Mittlerweile wird es von über 1550 Teilnehmern aus 122 Ländern genutzt und wickelt darüber Geschäfte mit mehr als 5.000 Finanzinstituten in 190 Ländern ab.[19] Es hat noch nicht die Reichweite von SWIFT, das von 11.000 Finanzinstituten in 200 Ländern genutzt wird, kann aber durchaus schon als echte Alternative fungieren. Zudem bietet CIPS nicht nur, wie SWIFT, Informationsaustausch an, sondern auch Verrechnung und Zahlung (Clearing und Settlement). Den angeschlossenen Ländern ermöglicht dies zunehmend, Zahlungen in Yuan abzuwickeln, am Dollar vorbei. Auch kubanische Banken können CIPS seit August 2025 nutzen.
Auch über ihre „Neue Entwicklungsbank“ (New Development Bank, NDB) wollen die BRICS-Staaten den Aufbau eines entdollarisierten Handelssystems vorantreiben. Diese multilaterale Entwicklungsbank soll dem Globalen Süden als Alternative zu IWF und Weltbank dienen. Sie steht auch anderen Ländern offen und könnte zukünftig auch denen helfen, die wie Kuba durch Finanzblockaden vom US-dominierten Finanzsystem ausgeschlossen sind.
Die Welt ist nicht mehr nur in der völkerrechtlichen Debatte über Wirtschaftssanktionen geteilt, sondern zunehmend auch politisch und wirtschaftlich. Während sich der politische Westen enger zusammenschloss ‒ gegen Russland aber auch gegen China, entstanden und wuchsen im Süden Allianzen, die dessen Dominanzstreben das Ziel einer multipolaren Ordnung entgegenstellen und in denen Russland und China eine zentrale Rolle spielen.
Es sind sehr heterogene Allianzen widersprüchlicher Akteure. Doch entwickeln sich in ihrem Rahmen bereits gute wirtschaftliche Alternativen für Außenhandel, Finanzierungswege und auch Investitionen. Auch wenn die Entwicklung holprig und widersprüchlich bleiben wird, öffnen sich Ländern des globalen Südens Wege für eine eigenständigere Entwicklung, weg vom neo-kolonialen Extraktivismus d.h. der Beschränkung auf die Ausbeutung natürlicher Ressourcen zum Nutzen globaler Firmen.
[1] Arsenal des Faustrechts: Wirtschaftsblockaden, Menschenrechte und der Widerstand des Südens, IMI-Studie 2024/4, 24. Mai 2024
[2] A/RES/38/197, Economic measures as means of political and economic coercion against developing countries, UNGV, 10.12.1983
[3] A/RES/42/173, Economic measures as means of political and economic coercion against developing countries, UNGV, 11.12.1987
[4] A/RES/52/181 (dt. Übersetzung), Einseitige wirtschaftliche Maßnahmen als Mittel zur Ausübung politischen und wirtschaftlichen Zwangs auf Entwicklungsländer, UNGV, 18.12.1997
[5] A/RES/51/103, Human rights and unilateral coercive measures, 12.12.1996, deutsch: 51/103. Menschenrechte und einseitige Zwangsmaßnahmen, Deutscher Übersetzungsdienst der UNO, 3.3.1997
[6] Z.B.im Rahmen der Asian-African Legal Consultative Organization (AALCO). Diese zwischenstaatliche Organisation, hat das Thema seit 1997 auf der Agenda
[7] A/RES/76/191 verabschiedet am 17.12.2021 und A/RES/78/135 verabschiedet am 21.12.2023
[8] Mark Weisbrot. Jeffrey Sachs, Economic Sanctions as Collective Punishment: The Case of Venezuela, CEPR, 25.4.2019, Visit to Zimbabwe – Report of the Special Rapporteur, Alena Douhan, OHCHR, 12 August 2022, A/HRC/51/33/Add.2
[9] Reverse reparations: Zimbabwe’s perfect trap, South Africa’s looming danger, Al Jazeera, 3.04.2025
Die südafrikanischen Staaten wenden sich geschlossen gegen die Wirtschaftssanktionen der USA und der EU. Die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) hat den 25. Oktober zum „Tag der Solidarität zur Aufhebung der gegen Simbabwe verhängten illegalen Sanktionen“ erklärt
[10] A/RES/79/167, Human rights and unilateral coercive measures, UNGV, 17. Dez. 2024
[11] Alexandra Hofer, The Developed/Developing Divide on Unilateral Coercive Measures: Legitimate enforcement or illegitimate intervention?, Oxford University Press, 1.1.2017
[12] s. Rechtsfragen zu völkerrechtlichen Sanktionen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 8.7.2019
[13] So erörtert z.B. der Parteivorsitzende der Linken, Jan van Aken, in seinem Buch „Worte statt Waffen“ wie Sanktionen funktionieren könnten
[14] Südost-Asien will Dominanz westlicher Währungen brechen, Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 16.4.2023
[15] Renminbi heißt die chinesische Währung, Yuan ist ihre größte Einheit.
[16] Overseas renminbi lending surges as China steps up campaign to de-dollarise, Financial Times, 24.10.2025, Charting the Renminbi’s rise as a global currency, Deutsche Bank, 23.06.2025
[17] Das Ende der Dollar-Vorherrschaft, IPG Journal, 9.5.2023, IMF Data Brief: Currency Composition of Official Foreign Exchange Reserves, IWF, 02.10.2025
[18] De-dollarization: Is the US dollar losing its dominance?, J.P. Morgan, 01.07.2025
[19] CIPS Participants Announcement No. 114, CIPS, 12.5.2025
