über Maßnahmen zur Formierung der öffentlichen Meinung in Deutschland und der EU
Rede auf der Kundgebung „Für Heizung, Brot und Frieden“ am 28.11.2022
Wir stehen hier jeden Montag um gegen die gefährliche und verantwortungslose Politik der Bundesregierung und der EU zu protestieren. Wir fordern, die Waffenlieferungen an die Ukraine, die den Krieg verlängern und verschärfen, einzustellen und stattdessen endlich auf einen Waffenstillstand und Verhandlungen hinzuarbeiten. Wir verlangen auch, den Wirtschaftskrieg gegen Russland, der weltweit für Lieferengpässe und Preisexplosionen bei Öl, Gas, Getreide und Düngemittel führt, unverzüglich zu beenden.
Wir wenden uns aber auch gegen die wachsenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit und demokratischen Mitbestimmung.
Gesetzliche Festschreibung von Narrativen
Der jüngste Schritt ist die Verschärfung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches, die in einer Nacht- und Nebelaktion durch den Bundestag gemogelt wurde, eingeschmuggelt neben einer unscheinbare Neuregelung des Bundeszentralregistergesetzes, gemeinsam beschlossen von den Ampelparteien und CDU/CSU, d.h. wie auch bei Kriegspolitik und Hochrüstung, erneut von der „Ganz großen Koalition“.
Der Paragraph 130 stellte bisher neben Volksverhetzung im eigentlichen Sinn nur die Leugnung und Verharmlosung des Völkermords unter Strafe, der vom deutschen Faschismus begangen wurde. Jetzt wurde die Strafandrohung ausgeweitet auf „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“.
Allein, dass dadurch die Sonderstellung des Holocaust relativiert und trivialisiert wird, ist schon skandalös und genau genommen ein Verstoß gegen das im selben Paragrafen enthaltene Verbot der Verharmlosung der Nazi-Verbrechen.
Hinzu kommt die ungeheure Anmaßung. Denn, während der Holocaust ‒ umfassend dokumentiert und seit vielen Jahrzehnten gründlich erforscht ‒ tatsächlich als Fakt angesehen werden kann, sieht dies in die meisten anderen fraglichen Fällen, vor allem aktuelleren, ganz anders aus. Sie werden auch von westlichen Historikern und Juristen sehr unterschiedlich beurteilt und natürlich weit mehr noch bei Kriegen und Konflikten von den gegnerischen Lagern. Bekanntlich sind gegenseitige Vorwürfe von Kriegsverbrechen und Völkermord häufiger Bestandteil von Kriegspropaganda.
Jetzt sollen deutsche Regierungen und Parlamente nicht nur festschreiben können, was als Wahrheit zu gelten hat, sondern es staatlichen Institutionen bei Bedarf auch ermöglichen, Diskussionen darüber juristisch zu unterbinden. Die Eile legt nahe, dass damit rasch eine gesetzliche Handhabe geschaffen werden sollte, um unliebsame Äußerungen zum Ukrainekrieg kriminalisieren zu können. Unter dem Vorwand, es könne den öffentlichen Frieden stören, könnte möglicherweise bald schon ein Vergleich der Brutalität russischer Kriegsführung mit der der USA im Irak reichen, um die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.
[Die grüne MdB Canan Bayram bestätigte, dass unter die neue Strafvorschrift jetzt auch Äußerungen fallen können, „die Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine“ beschönigen: „Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. .. zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen … begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder …“ (Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar, Legal Tribune Online, 21.10.2022)]
Dieser schwerwiegende Angriff auf die Freiheit der Meinungsäußerung und auch der Wissenschaft stieß natürlich auf heftige Kritik von Juristen, Menschenrechtlern, Medienschaffenden und Wissenschaftlern. Dennoch hat ihn der Bundesrat am Freitag, unter der Versammlungsleitung des nominal linken Ministerpräsidenten von Thüringen, Bodo Ramelow, durchgewunken.
Geschichtsschreibung zur Kriegspropaganda
Wie schnell etwas zu einer unumstößlichen Wahrheit werden kann, die bei Strafe nicht mehr zu hinterfragen ist, zeigt der neueste Beschluss des Bundestags, die Hungersnot in der Ukraine während der Jahre 1932 und 1933 zum Genozid erklären, obwohl die Ansichten darüber in der Wissenschaft weit auseinanderliegen. Eine Hungersnot gab es damals tatsächlich, aber in weiten Teilen der Sowjetunion und nicht nur in der Ukraine. Insgesamt wird die Zahl der Opfer auf 8 bis 9 Millionen Menschen geschätzt. Die Ukraine war mit 3,5 Millionen stark betroffen, mit über 1,2 Millionen hatte jedoch Kasachstan die höchste Zahl pro Kopf zu beklagen.
Die Ursachen der Hungerkatastrophe waren vielfältig und reichten von natürlichen, wie die vorangegangen schwere Dürren, verheerende Überschwemmungen und folgende starke Ausbreitung von Pilzkrankheiten, bis zu politischen, insbesondere die forcierte zwangsweise Kollektivierung der Landwirtschaft und der z.T. gewaltsame Widerstand dagegen. Historiker streiten noch darüber, welche die gewichtigsten Ursachen waren, aber nur wenige werten sie als eine gezielte Maßnahme der damaligen sowjetischen Regierung ‒ schon gar nicht als eine, die sich gegen einzelne Volksgruppen gerichtet hätte. Doch allein dies könnte den Vorwurf des Völkermords rechtfertigen. Genau aus diesem Grund hat der Bundestag im Jahr 2017 noch eine Petition abgelehnt, die Tragödie in der Ukraine als Genozid anzuerkennen. Es spreche doch einiges dagegen und es liege „nicht im Ermessen des Petitionsausschusses“, über eine in der Geschichtswissenschaft strittige Frage zu entscheiden, befand das Parlament damals, mit den Stimmen von SPD und Grünen.
Da sich an den historischen Erkenntnissen seither nichts geändert hat, wurde das Völkermordlabel aus rein propagandistischen Motiven vergeben, als Schlag gegen Russland ‒ Geschichtsschreibung durch Parlamentarier nach Opportunität. Dabei ist es natürlich so oder so Unfug, die Toten „den Russen“ anzulasten. Schließlich waren in der sowjetischen Führung nicht nur Russen, sondern auch Angehörige der übrigen Völker der Sowjetunion vertreten, auch Ukrainer. Stalin z.B. war bekanntlich Georgier.
Die propagandistische Behauptung, die Hungersnot sei ein gezielter Genozid gewesen, ein „ukrainischer Holocaust“ ‒ später dann „Holodomor“ genannt, stammt aus dem Kreis ukrainischen Nazi-Kollaborateure und ist zentraler Bestandteil der Ideologie heutiger ukrainischer Faschisten und Ultranationalisten. Mit seinem Beschluss stellt sich der Bundestag jetzt unmittelbar hinter diese Ideologie, die in der Ukraine nach 2014 zur wesentlichen Herrschaftslegitimation wurde.
Die Antragsteller, erneut die Ampel gemeinsam mit der Union, reihen den „Holodomor“ zudem dreist in eine „Liste menschenverachtender Verbrechen totalitärer Systeme“ ein, „in deren Zuge vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa Millionen Menschenleben ausgelöscht wurden.“ Nebenbei werden so gleich noch Judenverfolgung und Vernichtungskrieg des deutschen Faschismus zu Verbrechen unter vielen anderen herabgestuft, die Singularität des Holocaust also nivelliert ‒ im Grunde erneut ein Verstoß gegen den Paragraphen 130.
In den Mainstreammedien wurde diese Verharmlosung nicht skandalisiert, sondern der Beschluss meist lebhaft begrüßt. Die Einstufung als Genozid sei zwar wissenschaftlich zweifelhaft, aber Putin würde das Signal schon verstehen, so die Frankfurter Rundschau heute gleich auf der Titelseite (Bundestag sendet starkes Signal an Putin). Es ist erschreckend, wie verkommen Parlament und Medien in ihrem Kriegstaumel agieren.
Nur die Berliner Zeitung wies darauf hin, dass bisher kein Deutscher Bundestag die Blockade Leningrads durch die Wehrmacht als Genozid anerkannt hat, obwohl kein Zweifel daran besteht, dass dort der Tod der Millionenbevölkerung durch Aushungern klar beabsichtigt war. Nicht einmal den historisch eindeutigen Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika hat das deutsche Parlament bisher anerkannt.
Regieren per Ausnahmezustand
Die immer stärkeren Einschränkungen der Meinungsfreiheit gehen einher mit einer Politik, die die Regierung mit extremen Notlagen rechtfertigt, die sie zwingend notwendig machen würden. Dies mussten wir in bisher nicht gekanntem Ausmaß bei der Corona-Politik beobachten. Um diese ohne größere Proteste durchsetzen könnte, bemühte man sich von Anfang an, die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Bekanntlich hat das Innenministerium damals sogar ein entsprechendes Stragiepapier dafür ausarbeiten und Horrorszenarien verbreiten lassen (s.a. Norman Paech, Der unendliche Ausnahmezustand, Telepolis, 14. 3.2021 und Wenn der Staatssekretär Wissenschaftler zu „maximaler Kollaboration“ aufruft, Die Welt, 8. 2.2021).
Das neue Virus war selbstredend recht gefährlich, vor allem für ältere Menschen, doch nur das Aufbauschen der Gefahren erlaubte es eine Art Ausnahmezustand auszurufen und willkürliche Adhoc-Verordnungen zu erlassen, die Grundrechte einschränkten und massive negative soziale, psychische und wirtschaftliche Auswirkungen hatten hatten ‒ ohne solide wissenschaftliche Grundlage und Einschätzung ihrer Verhältnismäßigkeit, oft an den Parlamenten vorbei und ohne anschließend ihre Effektivität und ihre schädlichen Nebenwirkungen zu untersuchen.
Um eine solche Politik durchziehen zu können, die die Befugnisse des Staates auch dauerhaft auf Kosten der Grundrechte ausweitete, eine Politik, die viele Menschen sehr belastete, vor allem Menschen in prekären Verhältnissen, aber den Reichen beispiellose Vermögenszuwachse bescherten, durfte man Zweifel an ihrer Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit erst gar nicht aufkommen lassen. Das ist gut gelungen. Zweifel oder gar Kritik an den Analysen der ausgesuchten Regierungswissenschaftler, der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, der Verbote und Pflichten wurde von Politik, Medien und Teilen der Öffentlichkeit sehr schnell als unverantwortlich, unsolidarisch etc. diffamiert, Kritiker bald durchweg als „Schwurbler“ oder „Querdenker“ gebrandmarkt. Wer sich öffentlich kritisch äußerte wurde übel diffamiert und riskierte unter Umständen seinen Job.
Das gleiche erleben wir nun im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Hier werden Lieferengpässe, Preisexplosionen, Inflation, Produktionseinstellungen und Insolvenzen als ein von außen kommendes Unheil präsentiert, das ebenfalls einen Ausnahmezustand verursacht, der erneut eine Politik zu Lasten der breiten Bevölkerung, der Wirtschaft und nun auch des Klimas rechtfertigt.
Wer hier in einer breiteren Öffentlichkeit darauf hinweist, dass die Energie- und Wirtschaftskrise im Wesentlichen doch selbstgemacht ist, durch die gegen Russland verhängten Boykottmaßnahmen und darauf drängt, den Krieg durch westliche Verhandlungsangebote unter Berücksichtigung der Kriegsursachen zu beenden, ist genauso mit massiver Diffamierung und Ausgrenzung konfrontiert.
Formierung der öffentlichen Meinung
Das Instrumentarium wurde dazu immer mehr verfeinert. Auf EU-Ebene wurde mittlerweile eine ausgeklügelte Infrastruktur zur Durchsetzung „verlässlicher Informationen“ in den Medien und zur „Bekämpfung von Desinformation“ geschaffen. Dazu zählen moderne Instrumente zur umfassenden Kontrolle von Informationen und Meinungen, wie die „Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien“ (EDMO) oder die Unterstellung aller „journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote“ unter die staatliche Aufsicht gemäß des „Medienstaatsvertrags“. Nun kamen noch das „Gesetz über digitale Dienste“ und ein erweiterter „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ hinzu. U.a. werden darüber Google & Co. dazu genötigt, dafür zu sorgen, dass die gewünschten Informationen, z.B. die von staatlichen Stellen lancierten, in Suchen oder anderen Platzierungen automatisch vorne erscheinen, während die, die als Desinformationen gelten sollen, ganz nach hinten verschoben oder gelöscht werden sollen.
Staatliche Behörden müssten sich, so das dahinter liegende Weltbild der EU-Funktionäre, um die Meinung der Bevölkerung auf gleiche Weise kümmern wie um die Volksgesundheit. Da sich unliebsame Informationen wie Viren verhalten würden, sollen die Menschen in den Mitgliedstaaten auch auf ähnliche Weise davor „geschützt“ werden: durch Verhinderung des Erstkontakts mit ihnen, Isolierung der infizierten Träger und perspektivisch durch Impfungen gegen „falsche“ Narrative.
Für den Informationskrieg mit Russland gründeten die EU und die NATO bereits 2015 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur „strategischen Kommunikation“ (früher nannte man dies „psychologische Kriegsführung“), die „East StratCom Task Force“. Welche Volksmeinungen die Wahrheitskrieger aktuell als das Werk Putins verstanden wissen wollen, kann man der Datenbank entnehmen, die sie betreiben (https://euvsdisinfo.eu/disinformation-cases/ ).
Darin sind ‒ Stand November 2022 ‒ allein über den Ukraine-Konflikt 5.755 „Desinformationen“ aufgeführt. Darunter findet man viele in der Tat zweifelhafte Behauptungen, mindestens genauso viele wirken jedoch nicht unplausibel und sind auf alle Fälle diskussionswürdig. So sollen z.B. folgende Aussagen „Falschbehauptungen“ sein, mit denen Russland angeblich die Meinung und Politik des Westens zu manipulieren sucht:
- „Die NATO-Osterweiterung stellt eine ernsthafte Bedrohung für Russland dar.“
- „Die NATO ist aggressiv.“
- „Der Westen hat ein tiefes Interesse, Russland einzudämmen“.
- „Die NATO benutzt die Ukraine, um Russland zu bekämpfen.“
- „Westliche Sanktionen führen zu Nahrungsmittelkrisen und Preisanstiegen.“
- „Westliche Sanktionen sind die Ursache der Inflation.“
- „Die EU-Sanktionen schaden Europa mehr als Russland.“
- „Die USA profitieren von der Nordstream-Sabotage.“
- „Die USA haben die Anschuldigungen gegen Russland wegen des Raketenvorfalls in Polen nicht unterstützt“
Wohlgemerkt: Das sind aus EU- und NATO-Sicht nicht Behauptungen, die sie mit Argumenten zu widerlegen suchen. Gegenargumente werden gar nicht angeführt. Vielmehr soll sich gemäß der EU-Verordnungen jeder, der solche und ähnliche Meinungen äußert, automatisch einer „Falschbehauptung“ und sogar Unterstützung einer feindlichen Macht schuldig machen.
Da der Anteil der EU-Bürger, die geneigt sind, einige der obigen Behauptungen für gut begründet oder zumindest für plausibel zu halten, trotz allem recht erheblich ist, sollen die EU-Staaten dies zukünftig durch Prävention verhindern. Dazu wurden nun zusätzlich noch Programme aufgelegt, die Bevölkerung gegen solche Behauptungen zu impfen, im Visier sind dabei besonders die Schulen.
Zentraler Bestandteil des Konzepts dafür ist, grob gesagt, Schüler und andere Menschen vorsorglich mit völlig überzogenen Behauptungen zuzuschütten, die leicht zu entlarven sind und sie somit gegen argumentativ starke Behauptungen, die nicht leicht zu widerlegen sind, zu immunisieren.
Z.B. kann man Leute mit einer Reihe hanebüchenen Behauptungen wie z.B., den Corona-Impfstoffen seien giftige Stoffe oder Psychopharmaka beigemischt, konfrontieren, so dass sie am Ende auch abwehrend gegenüber sachlichen Berichten zum Thema reagieren, z.B. sachliche, auf seriöse Quellen gestützte Berichte über Impfnebenwirkungen. Beobachten kann man diese Methode natürlich schon länger. Sie soll nun jedoch intensiver und zielgerichteter angewandt werden.
Es muss ein zentraler Bestandteil unseres Engagements sein, die Methoden der Unterdrückung von Meinungen zu entlarven und gegen die Verengung des Diskurses, die Manipulation von Bewusstsein und die Diffamierung und Verfolgung von Oppositioneller zu protestieren.
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