(ungekürzte und mit Quellenangaben versehene Version meines Artikels im Friedensjournal 4/2020 mit dem Titel “Globale Solidarität statt Blockadenund Wirtschaftskrieg”, Juli – August 2020)
Die Corona-Pandemie verhalf den schädlichen Auswirkungen einer Politik zu verstärkter Aufmerksamkeit, die sonst meist wenig beachtet wird: die mehr oder weniger schwerwiegende „Sanktionen“, die die USA– teilweise gemeinsam mit den EU-Staaten – gegen insgesamt 39 Länder verhängt haben. Einige, wie die Wirtschaftsblockaden gegen Kuba, Iran, Venezuela und Russland sind allgemein bekannt. Die verheerenden Folgen der Maßnahmen gegen bereits völlig verarmte Länder wie Nicaragua, Mali, Simbabwe oder Laos haben jedoch nicht einmal Menschenrechtsgruppen auf ihrem Radar.
Sanktionen: Ein irreführender Begriff
Die Bezeichnung „Sanktionen“ ist hier allerdings völlig irreführend. Denn nichts und niemand gibt den USA oder der EU das Recht, selbstherrlich Strafmaßnahmen zu verhängen. Dazu ist allein der UN-Sicherheitsrat legitimiert. Tatsächlich handelt es sich um eigenmächtige Zwangsmaßnahmen, die in vielfältiger Weise gegen internationales Recht und internationale Abkommen verstoßen. Auch wenn sie in der Regel mit humanitären, menschenrechtlichen und ähnlichen Gründen gerechtfertigt werden, sind es Akte der Willkür, die per se nur dominierende Großmächte verhängen können und auch fast ausschließlich von den USA und ihren Verbündeten verhängt werden. Gleichzeit können diese sicher sein, selbst bei schlimmsten Verbrechen, wie den Kriegen gegen Jugoslawien, Irak oder Libyen nicht selbst Ziel solcher Maßnahmen zu werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht in diesem Zusammenhang nicht um beschränkte Maßnahmen, wie den Ausschluss von Sportveranstaltungen oder gar zivilgesellschaftliche Boykottkampagnen, die in der Debatte um „Sanktionen“ oft als positive Beispiele ins Feld geführt werden. Auch Waffenembargos sind ein völlig anderes Thema, da Waffenlieferungen nicht unter normalen Handel, sondern militärische Unterstützung fallen. Es geht hier vielmehr um die umfassenden Beschränkungen im Bereich Handel, Finanzen, Finanztransaktionen, Transport etc., die gegen immer mehr Länder verhängt werden und in vielen Fällen den Charakter von Wirtschaftskriegen annehmen.
Das Ziel: Unterordnung und „Regime Change
Unabhängig davon, ob die Vorwürfe gegen betroffene Staaten teilweise gerechtfertigt sind, und auch unabhängig davon, wie sehr beteuert wird, dass sich die Maßnahmen doch nur gegen die jeweilige Regierung, das jeweilige Regime, richten, treffen sie, sobald sie Export-, Import und Finanztransaktionen effektiv einschränken, stets in erster Linie die Bevölkerung. Das ist keineswegs ein unerwünschter Nebeneffekt, zielen sie doch unmittelbar darauf, die Wirtschaft des Gegners empfindlich zu stören oder gar zu strangulieren.
Wirtschaftsblockaden sind eine Form der Erpressung, mit der die Regierungen der betroffenen Länder zur Unterordnung unter die Politik der westlichen Mächte gezwungen werden sollen. Oft, wie im Fall Kuba, Syrien, Iran oder Venezuela werden mit ihnen auch offen „Regime Changes“ angestrebt, indem versucht wird, die Bevölkerung durch eine drastische Verschlechterung der Lebensbedingungen zum Aufstand zu nötigen. Alle Bürger der betroffenen Länder werden so als Geiseln genommen.
Heimtückische Form moderner Kriegsführung
Grundsätzlich seien „Wirtschaftssanktionen“ vergleichbar mit „mittelalterlichen Belagerungen von Städten“, die zur Kapitulation gezwungen werden sollten, so der einstige Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates für Lateinamerika, Alfred De Zayas. „Die Sanktionen des 21. Jahrhunderts versuchen aber nicht nur eine Stadt, sondern souveräne Länder in die Knie zu zwingen.“ Im Unterschied zum Mittelalter, würden die Blockaden des 21. Jahrhunderts „von der Manipulation der öffentlichen Meinung durch ‘Fake News’, einer aggressiven PR-Arbeit sowie einer Pseudo-Menschenrechtsrhetorik begleitet werden, um den Eindruck zu erwecken, dass das ‘Ziel’ der Menschenrechte kriminelle Mittel rechtfertigt.“ (UN-Sonderberichterstatter: Die Sanktionen gegen Venezuela töten viele Menschen, RT, 30.01.2019)
Mittlerweile ist diese heimtückische Form moderner Kriegsführung auch die am häufigsten angewandte. Sie erregt kaum Aufsehen und kann so weitgehend unangefochten eingesetzt werden, Sie wird von US-Politkern auch offen als günstigere Alternative zu militärischen Interventionen gepriesen, da sie wesentlich geringere Risiken und Nebenwirkungen für die Angreifer bergen. Doch auch diese Kriege sind zerstörerisch und machen in den betroffenen Ländern Jahrzehnte des Fortschritts in den Bereichen Gesundheitsversorgung, sanitäre Einrichtungen, Wohnungsbau, Basisinfrastruktur und industrielle Entwicklung zunichte.
Potentielle Massenvernichtungswaffen
Auch wenn sogenannte humanitäre Güter, wie Nahrung und Medizin offiziell von den Blockaden ausgenommen werden, sind Versorgungsengpässe vorprogrammiert. Aufgrund der allgemeinen Sanktionsdrohung gegen alle Unternehmen, die weiter Handel mit ihnen treiben, haben die betroffenen Länder enorme Probleme selbst dafür Lieferanten und Transportmöglichkeiten zu finden. Der Ausschluss ihrer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr und Kreditwesen beraubt sie der gängigen Wege der Finanzierung von Importen, die Beschränkung von Exporten nimmt ihnen die nötigen Devisen. Indem die Lieferung gewöhnlicher Güter blockiert wird, weil sie als sogenannte „Dual Use“-Güter auch bei der Herstellung von Waffen und anderen unerwünschten Produkten eine Rolle spielen können, wird die Eigenproduktion von Maschinen, Ersatzteilen bis hin zu Pflanzendünger und Medikamenten stark beeinträchtigt.
Moderne Industriegesellschaften beruhen auf einem zerbrechlichen Netz unentbehrlicher Infrastruktur und Technologien. Wenn Pumpen, Generatoren oder Abwassersysteme aus Mangel an einfachen Ersatzteilen nicht mehr funktionieren, können ganze Stadtteile im Sumpf versinken und sich Cholera- und Typhus-Seuchen ausbreiten. Werden Bauern Saatgut, Dünger, Werkzeuge und Maschinen vorenthalten oder können Lebensmittel, Medikamente und lebenswichtige Ausrüstung aufgrund von Finanzblockaden nicht mehr ausreichend importiert werden, entstehen lebensbedrohliche Notlagen.
Wirtschaftskriege können daher mehr Opfer fordern als militärische, besonders dann, wenn die USA und ihre Verbündeten ihre Gegner durch vollständige Blockaden zu strangulieren suchen und dabei Drittländer durch Androhung von sogenannten „sekundären“ oder „extraterritorialen Sanktionen“ zwingen, sich ihnen anzuschließen.(K. Cashman and C. Kharrazian (CEPR), US sanctions are designed to kill, Jacobin, 1.9.2019)
Strenge Wirtschaftsblockaden können zu Massenvernichtungswaffen werden. So kostete das umfassende Embargo gegen den Irak von 1990 bis 2003, einer Untersuchung des UN-Kinderhilfswerks UNICEF zufolge, ca. 500.000 Kindern das Leben. Insgesamt starben mehr als eine Million Iraker an dessen Folgen. [Wie die berüchtigte Antwort der damaligen Außenministerin der USA, Madeleine Albright, auf die Frage, ob die toten Kinder „den Preis wert waren“, belegt, sind solche Opfer einkalkuliert.] Wissenschaftler sprachen daher von „Massenvernichtungssanktionen“.
Der „stille Tod“
Auch wenn die aktuellen Handels- und Finanzblockaden gegen Länder wie Syrien, Iran, Venezuela oder Kuba bisher noch nicht so verheerend wirken wie das Irakembargo, so töten ohne Zweifel auch sie. So forderten die US- und EU-Sanktionen gegen Venezuela nach Schätzungen des Washingtoner Forschungsinstituts Centre for Economic and Policy Research (CEPR) bereits zwischen 2017 und 2018 ungefähr 40.000 Menschenleben. (M. Weisbrot u. J. Sachs, Economic Sanctions as Collective Punishment: The Case of Venezuela, CEPR, 25.4.2019)
Auch im Iran hatten die Blockademaßnahmen der USA, die ab 2018 wieder verschärft wurden, schon Ende 2019 zu massiven Versorgungsengpässen mit lebensnotwendigen Güter, inklusive Medizin geführt. Die Politik der Trump-Administration des „maximalen Drucks“ auf die Islamische Republik, stelle, so Human Rights Watch, „eine ernsthafte Bedrohung für das Recht der Iraner auf Gesundheit und ihren Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten“ dar. (US Economic Sanctions Harm Iranians’ Right to Health, HRW, 29.10.2019)
Für viele Krebspatienten beispielsweise ist sie, wie die renommierte US-Zeitschrift Foreign Policy bereits im August letzten Jahres berichtete, tödlich. U.S. Sanctions Are Killing Cancer Patients in Iran, Foreign Policy, 14.8.2019
Die Situation in Syrien ist noch wesentlich dramatischer. Den Recherchen des UN-Sonderberichterstatters über negative Folgen einseitiger Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, zufolge, sind hier die Auswirkungen der Wirtschaftsblockaden der USA und der EU auf die Bevölkerung mittlerweile schlimmer als die des Krieges. Ihre Opfer sterben nur „einen stillen Tod“. Der vor kurzem verstorbene algerische Menschenrechtsexperte widersprach daher auch entschieden, der von Befürwortern oft vorgebrachten Rechtfertigung, „Sanktionen“ seien eine „gewaltlose Alternative zum Krieg“ (J. Guilliard, Syrien: „Stiller Tod durch Sanktionen“, Ossietzky 13/2019).
Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung politischer Ziele, wie auch im Fall von Iran, Kuba und Venezuela, stünden zudem in eklatantem Widerspruch zu Menschenrechten und Normen der internationalen diplomatischen Beziehungen. [„Der Aufbau von Druck für einen Regime Change durch wirtschaftliche Maßnahmen, die eine Verletzung grundlegender Menschenrechte und möglicherweise sogar den Hungertod von Menschen billigend in Kauf nehmen“ sei „noch nie eine akzeptable Praxis in den internationalen Beziehungen“ gewesen. In keinem Fall dürfe versucht werden, politische Differenzen dadurch zu lösen, dass wirtschaftliche und humanitäre Katastrophen herbeigeführt und einfache Menschen in Geiselhaft genommen werden.]
„Wenn eine Großmacht ihre dominante Position im internationalen Finanzgefüge sogar gegen ihre eigenen Verbündeten verwendet, um souveränen Staaten wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bereiten“, erklärte er mit Blick auf das US-amerikanische „Helms-Burton-Gesetz“ gegen Kuba, „verstößt das gegen das Völkerrecht und untergräbt zwangsläufig die Menschenrechte.“ (H. Neuber, UN-Experte kritisiert zunehmend aggressive US-Sanktionen, Telepolis 8.5.2019)
Es sei auch „schwer nachzuvollziehen, wie Maßnahmen, die die Wirtschaft Venezuelas zerstören“, darauf „abzielen könnten, dem venezolanischen Volk zu helfen“, strich der UN-Experte die Absurdität der westlichen Rechtfertigung für ihre Blockadepolitik gegen Venezuela heraus. (J. Guilliard, Idriss Jazairy – Vorkämpfer für die Menschenrechte gestorben, Ossietzky, 11/2020 ) „Sanktionen, die zu Hunger und medizinischer Unterversorgung führen“, könnten doch „nicht die Antwort auf die Krise in Venezuela“ sein.
Westliche Politik gegen UNO-Mehrheit
Während sie im Westen dennoch kaum in der Kritik stehen, werden die einseitigen Zwangsmaßnahmen von der überwiegenden Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten seit langem grundsätzlich verurteilt. Bereits 1991 forderte die UN-Vollversammlung in einer Resolution die internationale Gemeinschaft auf, „dringende und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung einseitiger wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen durch einige Industrieländer gegen Entwicklungsländer zu unterbinden“, die darauf zielten, Einfluss auf die souveränen Entscheidungen der betroffenen Länder zu nehmen.( UN GA Resolution: Economic measures as a means of political and economic coercion against developing countries 1991, A-RES-46-210, 20.12.1991) Zuletzt verabschiedete der zweite Ausschuss der UN-Vollversammlung im November 2019 erneut eine entsprechende Resolution.
Solche einseitigen ökonomischen Maßnahmen seien, so der Tenor aller Resolutionen, nicht von UN-Organen autorisiert, verstießen gegen internationales Recht und die Charta der Vereinten Nationen. Sie widersprächen den Normen und Grundsätzen für friedliche Beziehungen zwischen Staaten und den Grundprinzipien des multilateralen Handelssystems.
Durch die Blockierung des Außenhandels eines Landes, das für sein Überleben auf diesen angewiesen ist, so das gängige Urteil von Völkerrechtlern, wird das Leben der Zivilbevölkerung als Ganzes bedroht. Umfassende ökonomische Blockaden sind daher unabhängig von ihrer Begründung, schwere Menschenrechtsverletzungen. Sie beinhalten insbesondere die Missachtung des Rechts auf Leben, sowie auf angemessene Ernährung und Gesundheitsversorgung. Sie sind zudem auch eine Form kollektiver Bestrafung, die in völligem Gegensatz zu den Grundprinzipien des Rechts steht.
[Die „Gruppe der 77 und China“, ein internationales Gremium mit Sitz bei der UNO, das 134 Entwicklungsländer vertritt und die die UN-Resolution im November einbrachte, will sie daher endlich vollständig beseitigen. 116 UN-Mitgliedstaaten stimmten für die Resolution, Deutschland und die anderen Staaten der EU enthielten sich. Für die EU führte Finnland aus, die Maßnahmen seien zulässig, selbst wenn sie dem Völkerrecht widersprächen, da sie den Kampf gegen Terrorismus und für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung stärkten. (K. Leukefeld, Der Markt als Schlachtfeld – US-Administration gibt erste Maßnahmen eines neuen Sanktionspakets gegen Syrien bekannt , junge Welt, 24.06.2020) ]
Blockaden in Zeiten von Corona ‒ ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die weltweite Verbreitung von COVID-19 hat die völkerrechtswidrige und unmoralische Praxis der einseitigen Wirtschaftsblockaden so deutlich wie nie ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt. Den damit konfrontierten Ländern, vor allem der Iran, Venezuela, Kuba, Syrien und Jemen, wurde durch sie massiv erschwert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ihr Gesundheitssystem für die Zunahme von Erkrankungen vorzubereiten.
[So weist bezüglich Kuba unter anderem auch Amnesty International darauf hin, dass durch die US-Blockade das Menschenrecht auf Gesundheit missachtet wird, indem lebensnotwendige Medikamente, Rohstoffe zur Herstellung von Medikamenten, medizinisches Gerät sowie Ersatzteile nicht eingeführt werden können. Im Iran, wo vor allem die „sekundären Sanktionen“ die Gesundheitsversorgung stark beeinträchtigten, verschärften sich im Zuge der Covid19-Epidemie, von der das Land stark betroffen wurde, die Probleme drastisch.]]
Zahlreiche Länder, internationale Institutionen und Persönlichkeiten, wie u.a. die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet und Jazairys Nachfolgerin, die weißrussische Völkerrechtlerin Alena Douhan,, fordern, die „Sanktionen“ wenigstens während der Pandemie auszusetzen und unverzüglich alle Maßnahmen zu beenden, die die Finanzierung des Kaufs von Medikamenten, medizinischer Ausrüstung, Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern verhindern. (UN rights expert urges Governments to save lives by lifting all economic sanctions amid COVID-19 pandemic, OHCHR, 34.2020)
„Jetzt ist Zeit für Solidarität, nicht für Ausschluss“, endete UN-Generalsekretär António Guterres seinen Appell an Washington und die EU. (Hilfe statt Sanktionen ‒ China und »Gruppe der 77« fordern: Boykottmaßnahmen gegen arme Länder während Coronakrise aussetzen., junge Welt, 06.04.2020)
Doch ungeachtet dieser Aufrufe und allen eigenen Bekundungen zur internationalen Solidarität in Zeiten von Corona zum Trotz, halten die Regierungen der USA und der EU-Staaten unbeirrt an ihren Blockademaßnahmen fest.
Während Kuba in 27 Länder Ärzteteams zur Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus entsandte, verschärft die Trump-Administration die seit 60 Jahren andauernde Blockade gegen das Land weiter. Auch gegen Syrien werden die Zwangsmaßnahmen mit dem „Caesar-Gesetz zum Schutz der syrischen Bevölkerung“ ausgeweitet. Dabei benötigt das Land nichts dringender, als umfangreiche internationale Unterstützung beim Wiederaufbau der Infrastruktur und des Gesundheitssystems sowie der Versorgung der Bevölkerung. [Die neuen Maßnahmen richten sich jedoch gegen alle Länder und Unternehmen, die Damaskus beim Wiederaufbau des kriegszerstörten Landes mit Waren oder Expertise, mit Transporten, Investitionen oder Krediten unterstützen.]
Bundestagsmehrheit mit Grünen für Blockaden
Bereits unter normalen Umständen menschenverachtend, stellen die Wirtschaftsblockaden in dieser Situation eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag, der die Bundesregierung aufforderte, „sich auf internationaler Ebene und in der EU für die sofortige Beendigung aller einseitigen Wirtschaftssanktionen, die die jeweilige Bevölkerung treffen, einzusetzen und so den betroffenen Staaten einen effektiven Kampf gegen die Corona-Pandemie zu ermöglichen,“ wurde von den Regierungsparteien gemeinsam mit den Grünen ohne längere Debatte abgeschmettert.
„Die Welt nach der Pandemie sollte eine Welt der internationalen Solidarität sein – ohne unilaterale Zwangsmaßnahmen“, so der Menschenrechtsexperte De Zayas. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die internationale Gemeinschaft, die in der Uno-Charta enthaltenen Prinzipien des Multilateralismus zu bekräftigen und zu fordern, dass unilaterale Zwangsmaßnahmen, die Tod und Leid verursachen, vom Internationalen Strafgerichtshof als Verbrechen gegen die Menschheit verurteilt werden. («Priorität muss sein, jetzt Leben zu retten – die weltweite Verurteilung von Sanktionen muss folgen», Interview mit Prof. Alfred de Zayas, Zeit-Fragen, 7.4.2020)
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