zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Acht Monate lang haben Bund- und Länderparlamente das Vorgehen gegen die Corona-Pandemie weitgehend der Exekutive überlassen. Heribert Prantl spricht in der Süddeutschen Zeitung treffend von ihrer „Selbstverzwergung“. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes setzt dem nun noch die Krone, oder besser die Zipfelmütze auf.
„Es ist makaber“, so Prantl: ´“Im Verteidigungsfall, dann also, wenn Deutschland militärisch angegriffen wird, hat das Parlament nach den berüchtigten Notstandsgesetzen mehr Rechte als heute nach den Pandemie-Regeln“.
Auch wenn parlamentarische Mitsprache noch kein Garant für bessere Politik ist, so würde sie eine breitere Debatte unter Einbeziehung eines größeren Kreis von Experten als dem bisher gewählten Beraterstab ermöglichen. Dadurch könnten sich insbesonders auch die bisher kaum gehörten Fachleute und Praktiker aus dem Gesundheitswesen, sowie Psychologen, Soziologen etc. mehr öffentliches Gehör verschaffen. Dies würde immerhin eine Chance auf eine fundiertere, zielgerichtetere, langfristiger angelegte Politik gegen die Pandemie eröffnen, die auch ihre Verhältnismäßigkeit stärker berücksichtigt.
Stattdessen werden wir nun erleben, dass nur dieselbe Medizin, die in den letzten Wochen nicht half, aber schwere Nebenwirkungen hat, weiter verabreicht wird ‒ womöglich sogar in höherer Dosis.
Siehe auch:
Rolf Gössner, Durchregieren per Dekret
Infektionsschutzgesetz: Die parlamentarische Demokratie befindet sich im Ausnahmezustand. Das muss sich endlich ändern
der Freitag, 18.11.2020