Widersprüchliche Alarmmeldungen
Zu „RKI warnt vor fulminanten Verlauf“ und folgende, RNZ 9.9.2021 ff
Mit neuen Alarmmeldungen über eine drohende neue große Corona-Welle soll ein massiverer Druck auf noch nicht Geimpfte gerechtfertigt werden. Dabei verstricken sich die Protagonisten jedoch in Widersprüche. Wenn Impfen so gut schützt, wie allgemein angenommen, und bald zwei Drittel der Bevölkerung geimpft sowie viele genesen sind, wieso sollte es dann im Herbst wieder zu größeren Belastungen der Krankenhäuser kommen?
Die vermehrten Zugangsverweigerungen oder Verpflichtungen zu ‒ bald kostenpflichtigen ‒ Tests, mit denen ein faktischer Impfzwang hergestellt wird, sind nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch medizinisch nicht zu begründen. Durch das Impfen sinkt, wie britische Studien nahelegen, das Infektionsrisiko nur um die Hälfte. Geimpfte können daher das Virus durchaus noch effektiv weiterverbreiten. Auf der anderen Seite schützt sie die Impfung vor einer schweren Erkrankung, während alle, die das Impfangebot nicht annehmen, selbst dafür verantwortlich sind, wenn sie erkranken. Dänemark beispielsweise hat vor diesem Hintergrund zu Recht alle Corona-Beschränkungen aufgehoben.
Unseriös ist es auch, allen die (noch) eine Impfung scheuen, Unvernunft oder Schlimmeres zu unterstellen, indem deren nicht unerheblichen Risiken völlig ausgeblendet werden. Noch kann jedoch niemand die längerfristigen Nebenwirkungen der neuartigen Impfstoffe absehen. Nicht ohne Grund haben sich die Hersteller von jeglicher Haftung dafür explizit von den abnehmenden Regierungen vertraglich befreien lassen. Eine Risikoabwägung zwischen Impfung und schwerer Covid-19-Erkrankung ist daher vor allem für Jüngere durchaus sinnvoll. Sie sollte jedem selbst überlassen bleiben, statt die Gesellschaft weiter zu spalten.
Grundrechte sind keine „Freiheiten“, die gnädig gewährt werden
Zu Kanzleramtschef Helge Braun “Weniger Freiheit für Ungeimpfte“, RNZ 26.7.2021
Es ist verblüffend, wie salopp Kanzleramtschef Helge Braun über die Vergabe von „Freiheiten“ redet. Es sind Grundrechte, die er weiter beschneiden will und dies ist nur in schwerwiegenden Notlagen verfassungskonform, und auch nur solange dies verhältnismäßig ist.
Tatsächlich ist die Basis für Grundrechtsbeschränkungen im Grunde bereits entfallen. Von einer epidemischen Notlage wegen Covid-19 kann ja keine Rede mehr sein. Die Zahl der positiv Getesteten ist auf einem niedrigen Niveau und da die Menschen mit einem erhöhten Risiko, schwer zu erkranken, zum großen Teil geimpft sind, ist ‒ wie insbesondere britische Studien zeigen ‒ trotz Delta-Variante der Prozentsatz der Infizierten, die ins Krankenhaus müssen, auf einen Bruchteil gesunken.
Es gibt gute Gründe, das Risiko einer Impfung mit Impfstoffen zu scheuen, die eine neue Technik verwenden, aufgrund kurzer Testzeiträume nur eine Notfallzulassung haben und deren langfristige Nebenwirkungen noch unbekannt sind. Sobald in absehbarer Zeit jeder, der möchte, sich impfen lassen konnte, entfällt die Notwendigkeit für den Staat, schützend einzugreifen, völlig. “Diejenigen, die das Impfangebot nicht wahrnehmen”, gehen individuell das Erkrankungsrisiko ein, so Helge Braun selbst noch im März. Grundrechtseinschränkungen seien dann nicht mehr zu rechtfertigen. „Dann können wir zur Normalität in allen Bereichen zurückkehren.“
Im Herbst werden mehr als zwei Drittel der Bevölkerung geimpft sein. Wer trotzdem, wie Braun, weiter Ängste vor neuen gefährlichen Wellen und überlasteten Kliniken schürt, nur um den Druck auf Impfunwillige zu erhöhen, übersieht, dass er damit selbst Sinn und Zweck der Impfung in Frage stellt.
Maskenskepsis macht niemand zum Corona-Leugner
zum Kommentar von Klaus Welzel zur Maskenpflicht, RNZ 15.6.2021
Es gibt gute Gründe an den Nutzen von Masken gegen Corona zu glauben. Bevor man aber alle, die daran zweifeln, als Corona-Leugnern abqualifiziert, sollte man sich den Stand der Forschung dazu anschauen. Eine Metastudie der Europäischen Gesundheitsbehörde ECDC hat diesen im Februar zusammengefasst. Sie kam zum Schluss, dass die Schutzwirkung von medizinischen Masken „gering bis mäßig“ ist, die sonstiger Masken nahe null ‒ bei großer Unsicherheit der Datenlage.
Bei Melderaten von weniger als 20 positiv Getesteten pro 100.000, d.h. höchstens einem pro 5.000, und weitgehendem Impfschutz bei den Risikogruppen, kann aber eine Maskenpflicht selbst bei „mäßiger“ Wirkung nicht mehr verhältnismäßig sein. Sie wurde daher schlicht rechtswidrig.
Das gilt besonders für Schüler, wo die Studienlage auch recht klar belegt, dass sie selbst kaum ein Risiko haben, schwer zu erkranken, und das Virus auch nur in geringem Maße weiterverbreiten. Kinder weiter zum Maskentragen zu zwingen, ist reine Quälerei aus Übervorsicht verängstigter Erwachsener. Die Quälerei wird nun noch dadurch ausgeweitet, dass sie für die Rückkehr zur unbeschwerten Normalität der Eltern, zu einer für sie medizinisch unnötigen aber risikobehafteten Impfung geschleppt werden. Gleichzeitig haben in vielen Ländern selbst hochbetagte Menschen noch keine Chance auf einen Impfschutz.