Wird Oberst Klein ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof?

Notfalls ist Oberst Klein ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof
Überraschend ist die Einstellung des Verfahrens gegen Oberst Klein nicht, die Bundesanwaltschaft, eine weisungsgebunden Behörde, agierte bisher schon stets im Interesse der Regierung. Inhaltlich ist die Einstellung allerdings keineswegs nachzuvollziehen, auch nicht Ihr Bericht und Kommentar dazu. Egal wie die „ministerähnliche Amtsfigur mit der Zuständigkeit für kriegsähnliche Zustände“ (Ossietzky 08/2010) den Bundeswehreinsatz in Afghanistan wertet, war der Bombenangriff am Kundus ein schweres Verbrechen.
Der Angriff auf die zwei gestohlene Lastzüge, die im Flussbett stecken blieben, war militärisch nicht notwendig und angesichts der Gefahr ziviler Opfer zu keinem Zeitpunkt verhältnismäßig.
Oberst Klein konnte auch keinesfalls, wie die Bundesanwaltschaft meint, „davon ausgehen dürfen, dass keine Zivilisten vor Ort waren“. Die Nähe des Dorfes und die auf Videos klar erkennbaren Personen, die an den Lastwagen Benzinkanister abfüllten und zum Dorf trugen, sprachen eindeutig dagegen. Auf alle Fälle waren Klein und seine Leute selbstverständlich verpflichtet, sich vor einem so folgenschweren Angriff durch eigene Aufklärung genauer zu vergewissern. Aber zum Rausgehen und Nachschauen waren sie zu feige.
Da selbst die wenig zimperlichen Einsatzrichtlinien der NATO einen Luftangriff in einer solchen Situation nicht gestatten, haben sie dann den Bomberpiloten arglistig eine unmittelbare Bedrohung vorgetäuscht. Als diese Klein mehrfach drängten, die Zivilpersonen vor Ort durch Überfliegen warnen zu dürfen, hat ihnen der schneidige Oberst dies ausdrücklich untersagt. Sein Ziel war es, wie er selbst zugibt, möglichst viele „Aufständische“ zu „vernichten“. Und dies ohne Rücksicht auf Zivilisten, da er, wie er in seinem Bericht an die NATO schrieb, überzeugt war, „nur Feinde des Wiederaufbaus zu treffen“.
Selbst im Krieg ist dies ein klares Verbrechen. Würde dieses Massaker, das über 140 Menschen tötete, ungesühnt bleiben, wäre es nicht nur ein Skandal, sondern geradezu eine Aufforderung an die Truppe noch rücksichtsloser vorzugehen, als bereits schon jetzt. Wer meint, im Krieg gäbe es halt Tote, sollte sich mal vorstellen, nicht Afghanen, sondern 140 Deutsche wären „kollateral“ durch Bomben zerfetzt worden.
Steht zu hoffen, dass die befassten Rechtsanwälte noch ein Verfahren gerichtlich erzwingen können. Sonst wäre dies ein eindeutiger Fall für den Internationalen Strafgerichtshof. Dieser wurde ja dafür geschaffen, aktiv zu werden, wenn die heimische Justiz unwillig ist, Kriegsverbrecher zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Guilliard,
Heidelberg

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Aus der Ruprik „Antworten“ in Ossietzky 08/2010:

Karl Theodor zu Guttenberg. – Umgangssprachlich sagten Sie, könne man das, was in Afghanistan geschieht, Krieg nennen. Drücken Sie sich im Familienkreis umgangssprachlich aus? Im Amt dürfen Sie das offenbar nicht. Als ministerähnliche Amtsfigur mit der Zuständigkeit für kriegsähnliche Zustände haben Sie für wahrheitsähnliche Sprachschöpfungen krummzustehen. Sie sind jedoch in der glücklichen Lage, durch ihre intelligenzähnlichen Qualitäten vor verantwortungsähnlichen Konsequenzen geschützt zu sein.

One thought on “Wird Oberst Klein ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof?”

  1. Trauer Leserzitat aus der Zeitung – Merkel bei der Trauerfeier: „Deutschland verneigt sich vor den Toten“. Erstens ist Frau Merkel nicht Deutschland und zweitens verneigt ein Land sich nicht.

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